Qualifikationen

Öffentliche Bestellung

Die Bezeichnung „Sachverständige/r“ allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist rechtlich nicht geschützt. Seitens des Gesetzgebers wurde daher die öffentliche Bestellung als Nachweis besonderer Sachkunde und persönlicher Integrität eingeführt. Die Bestellung und Vereidigung erfolgt durch eine öffentlich-rechtliche Institution, in der Regel eine Industrie- und Handels-, Ingenieurs- oder Architektenkammer. Es ist eine mindestens fünf- bzw. achtjährige Berufserfahrung erforderlich und ein mehrstufiges Prüfungsverfahren zu durchlaufen.

Die öffentlich bestellten Sachverständigen werden einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen. Sie werden darauf vereidigt, dass sie ihre Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellen. Inhaltlich sind die Gutachten nachvollziehbar, nachprüfbar und selbstverständlich fachlich richtig zu erstellen. Die öffentliche Bestellung ist auf jeweils fünf Jahre befristet. Vor der Wiederbestellung wird geprüft, ob noch alle

Bestellungsvoraussetzungen vorliegen und die Sachverständigen ihrer Pflicht zur stetigen Fortbildung nachgekommen sind. Wesentliches Erkennungsmerkmal der ö.b.u.v. Sachverständigen ist der Rundstempel.

Neben der öffentlichen Bestellung gibt es inzwischen zahlreiche weitere Auszeichnungen, wie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, Abschlüsse privater Institutionen (z.B. Dipl. Sachverständige/r) oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (z.B. RICS). Die öffentliche Bestellung gilt in Deutschland jedoch nach wie vor als wichtigster und angesehenster Qualifikationsnachweis. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden daher bevorzugt von Gerichten beauftragt und ihre Gutachten werden in der Regel z.B. von den Finanzämtern akzeptiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Handelskammer Hamburg.

HypZert

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Die HypZert GmbH ist eine Gesellschaft der Spitzenverbände der deutschen Finanzwirtschaft und zertifiziert Immobiliengutachter nach den anspruchsvollen und international anerkannten Kriterien der ISO/IEC 17024.

Die HypZert GmbH ernennt Gutachter für unterschiedliche Anforderungen, u.a. zum Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke, kurz „CIS HypZert (F)“. Schwerpunkt dieser Zertifizierung ist die Ermittlung des Markt- und Beleihungswertes, insbesondere für Spezialimmobilien wie Sozialimmobilien, Einkaufszentren oder Hotels.

Voraussetzungen zur Zulassung zum Gutachter der HypZert sind neben einer langjährigen Berufserfahrung ein hoher Ausbildungsstand, eine professionelle Arbeitsweise sowie die konsequente Einhaltung der eigens formulierten Berufsgrundsätze. Nach erfolgreicher Zertifizierung müssen die Gutachter ihre Qualifikation regelmäßig nachweisen.

RICS

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Der heute weltweit größte Berufsverband von Immobilienfachleuten und Immobiliensachverständigen, die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), wurde 1868 in London gegründet. In Deutschland sind aktuell ca. 1.600 Mitglieder aus allen Sparten der Immobilienwirtschaft registriert.

Chartered Surveyors stehen für geprüftes Fachwissen und Kompetenz, für die Einhaltung höchster Standards und berufsethischer Grundsätze sowie für eine internationale Prägung (RICS).