Es werden die folgenden Gutachten für Gerichte sowie öffentliche und private Auftraggeber erstellt:
- Verkehrs- und Beleihungswertgutachten (u.a. bei Kauf- und Verkaufsabsichten, Finanzierungszwecke, Erbauseinandersetzungen oder Vermögensaufteilungen; u.a. für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Bürogebäude, gewerbliche Betriebsgebäude, Spezialimmobilien)
- Gutachten über Rechte und Belastungen (u.a. Erbbaurechte, Wohnungserbbaurechte, Wohnungserbbaurechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Überbau, Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Leitungsrechte, Wegerechte, Renten, Reallasten, Altenteile)
- Bedarfswertgutachten (u.a. für die Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer bzw. zur Überprüfung des vom Finanzamt veranlagten steuerlichen Bedarfswerts)
- Mietwertgutachten (u.a. ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen, Marktmiete für Gewerbe zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens oder zur angemessenen Mietwertfindung bei einer Neuvermietung)
- Schiedsgutachten (u.a. zur gütlichen Verlängerung von Gewerbemietverträgen)
- Flächenberechnungen / Aufmaße (Ermittlung für Gewerbe- und Wohnraum nach den marktüblichen Definitionen, u.a. DIN 277, gif MF/G, WoFlV, II. BV, DIN 283)