Honorar
Für die Erstellung von Privatgutachten gibt es keine verbindliche Honorarordnung. Als unverbindliche Empfehlung steht z.B. die Richtlinie des BVS zur Verfügung. Eine Orientierungshilfe bietet außerdem die Gebührenordnung des Gutachterausschusses Hamburg.
Im Sinne größtmöglicher Transparenz vereinbaren wir in der Regel Pauschalhonorare, die sich u.a. an der Immobilienart, dem Immobilienwert und dem voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand orientieren. Innerhalb der Hansestadt Hamburg und Umgebung ist die Besichtigung im Gutachtenhonorar inbegriffen. Für weiter entfernte Liegenschaften entstehen eventuell zusätzliche Reisekosten. Dies wird selbstverständlich vorher mit Ihnen abgestimmt.
Unterlagen
Zur Erstellung eines Gutachtens sind Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt erforderlich, die in der Regel durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Unterlagen können auch durch den Sachverständigen, bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht, zu Lasten des Auftraggebers besorgt werden.
- aktueller Grundbuchauszug,
- Baugenehmigungsunterlagen,
- Bauzeichnungen bestehend aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten,
- Flächenberechnungen der Wohn- und Nutzungsflächen,
- aktuelle Aufstellung der Mieten oder die Mietverträge,
- bei Wohn- und Teileigentum zusätzlich: Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohngeldabrechnung,
- bei Vorhandensein von Rechten und Belastungen zusätzlich: Eintragungsbewilligungen, Erbbaurechtsverträge etc.
Sofern Sie uns Ihre Originalunterlagen überlassen, erhalten Sie diese selbstverständlich mit dem erstellten Gutachten zurück.
Zeitrahmen
Nach Vorlage aller Unterlagen und erfolgter Ortsbesichtigung beträgt die Ausfertigung eines Einzelgutachtens in der Regel maximal drei Wochen. Ein verbindlicher kürzerer Zeitrahmen sowie die Bearbeitungsdauer von größeren bzw. komplexeren Aufträgen oder mehreren Gutachten sind fallweise zu vereinbaren.